Wenn Sie pflegebedürftig sind, dann brauchen Sie natürlich auch Unterstützung bei der häuslichen Versorgung, also hauswirtschaftliche Hilfsleistungen.
Sie gehören neben der Grundpflege zu den Leistungen, die die Pflegekasse trägt, wenn eine der drei Pflegestufen vorliegt (SGB XI). Auch wer, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause medizinisch weiterversorgt wird (Behandlungspflege) kann bis zu vier Wochen Dauer zusätzlich hauswirtschaftlich versorgt werden (SGB V).
Einkaufen: Wir planen und erledigen den Einkauf von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemittel.
Kochen: Wir machen mit Ihnen zusammen einen Speiseplan und bereiten das Essen zu – entsprechend Ihres Alters, Ihrer gesundheitlichen Vorgaben und Ihrer Lebensumstände.
Reinigen der Wohnung: Wir reinigen Ihre Wohnung so, wie es üblich ist, bieten aber keine Grundreinigung (z.B. Frühjahrsputz).
Spülen: Je nach den Gegebenheiten Ihres Haushalts spülen wir von Hand oder räumen die Spülmaschine ein und aus.
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung: Wir sortieren, waschen, hängen Ihre Wäsche auf, bügeln, bessern aus, und räumen Ihre Kleidung in den Schrank und beziehen Ihr Bett.
Erhält ein Pflegebedürftiger Pflegesachleistungen aus einer der drei Pflegestufen, dann können diese Arbeiten aber auch von Angehörigen erledigt werden. In diesem Fall können Pflegebedürftige die Kombinationsleistung erhalten, d.h. der Angehörige erhält einen Anteil als Pflegegeld „ausbezahlt“. Bitte lassen Sie sich dazu ausführlich beraten.
Auch ohne Pflegeeinstufung übernehmen wir selbstverständlich die hauswirtschaftliche Versorgung und weitere Dienstleistungen, wenn Sie das wünschen. Die Kosten für diese Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir erstellen Ihnen dazu gerne ein Angebot. Bitte lassen Sie sich dazu ausführlich beraten.